Für eine Förderung muss Ihr KMU folgende Kriterien erfüllen:
Davon ausgenommen sind bis auf Widerruf folgende Projekte:
Der Beitrag der Klimastiftung Schweiz beträgt maximal CHF 200’000 und maximal 50% der Gesamtkosten. Der erwartete Förderbeitrag wird u.a. mit den berechneten CO2-Einsparungen verglichen. Es ist deshalb empfohlen, den tiefstmöglichen Betrag zu beantragen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie bei Energiefranken.
Es freut uns, dass Sie sich für das Klima engagieren! Um Ihren Antrag einzureichen, ist zuerst die Erstellung eines Benutzerkontos auf unserem Antragsportal notwendig. Dort führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Ebenso können Sie auf dem Antragsportal Ihre Anträge verwalten und im Falle einer Förderung Ihre Nachweise einreichen.
Ihren Antrag können Sie in Deutsch, Französisch oder Englisch einreichen. Die Eingabefrist endet jeweils am 1. März und 1. September.
Eine unserer Beirätinnen oder Beiräte nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um Ihr Projekt vertieft zu verstehen.
Der Stiftungsrat der Klimastiftung Schweiz entscheidet im Frühling bzw. Herbst über den Antrag.
Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt gemäss den gemeinsam definierten Meilensteinen.
Die Klimastiftung Schweiz ist eine gemeinsame Stiftung verschiedener
Dienstleistungsfirmen. Es handelt sich also um eine freiwillige Initiative von der Wirtschaft für die Wirtschaft. Im Unterschied dazu handelt es sich beispielsweise beim Gebäudeprogramm oder dem Technologiefonds um Projekte des Bundes.
Die Klimastiftung Schweiz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie hat gegenüber dem Bund keine Verpflichtung und kann deshalb schnell und unbürokratisch Innovationsprojekte unterstützen. Im Unterschied dazu unterstützt die Stiftung Klik nur Projekte, die vom Bund anerkannt sind.
Die Klimastiftung Schweiz richtet sich nicht an Privatpersonen, wie dies beispielsweise die Stiftung MyClimate oder die Bewegung myblueplanet tun. Die Klimastiftung Schweiz unterstützt Projekte im Bereich der Wirtschaft mit Geld von ihren Partnern aus der Wirtschaft.
Verschiedene Dienstleistungsfirmen spenden der Stiftung freiwillig Geld. Wie viel Geld jede Partnerfirma spendet, hängt von der CO₂-Abgabe ab, die in der Schweiz seit 2008 vom Bund erhoben wird. Dabei zahlen Unternehmen eine Abgabe pro Tonne CO₂, die sie ausstossen. Dieses Geld behält der Bund aber nicht, sondern er investiert es zum einen Teil in eigene Klimaschutzprogramme wie das Gebäudeprogramm oder den Technologiefonds. Zum anderen Teil bezahlt er es den Unternehmen zurück. Die Rückverteilung richtet sich nach der Höhe der Lohnsumme, die Unternehmen auszahlen.
Dienstleistungsfirmen sind bei der Rückverteilung der CO₂-Lenkungsabgabe bevorzugt. Sie verbrauchen wenig Heizöl und Gas. Durch die Rückverteilung pro Lohnsumme erhalten sie deshalb mehr zurück, als sie bezahlt haben.
Die Partnerfirmen der Klimastiftung Schweiz spenden den Überschuss aus der CO₂-Lenkungsabgabe nach dem Motto «von der Wirtschaft für die Wirtschaft» und zugunsten des Klimas und der Schweizer KMU.
Die Stiftung fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die klimafreundliche Produkte entwickeln. Um eine Förderung erhalten zu können, muss ein Projekt hauptsächlich in der Schweiz oder in Liechtenstein umgesetzt werden.
Die Stiftung vergibt sowohl Spenden, die nicht zurückbezahlt werden müssen, als auch zinsfreie Risiko-Darlehen, die im Erfolgsfall teils oder ganz zurückbezahlt werden müssen. Die Bedingungen dazu werden in der Fördervereinbarung festgehalten.
Ja. Die Förderung durch andere Stellen ist kein Ausschlusskriterium für einen Beitrag von der Klimastiftung Schweiz.
Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderanträge von KMU.